Antrag auf Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir stellen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im zuständigen Fachausschuss und im Rat der Gemeinde Stuhr.

Die Gemeinde Stuhr stellt jährlich 10.000 Euro für die Förderung der folgenden Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung:

300,00 Euro Förderung für Wallboxen

Seitens der Bundesregierung gibt es bereits seit einiger Zeit Kaufprämien für die Anschaffung von Elektroautos. Die Reichweite der Fahrzeuge wird zwar immer noch von vielen als ein Grund genannt, sich kein E-Auto zuzulegen. Studien zeigen dagegen, dass in vielen Fällen eine Reichweite von 300 Kilometern, die aktuelle E-Auto-Modelle schaffen, insbesondere beim Kauf eines Zweitwagens völlig ausreichend ist. Aufladen lässt sich das E-Auto am besten über Nacht in der eigenen Garage. Dafür sollte eine E-Ladebox – auch Wallbox genannt – zum Einsatz kommen, für die die Gemeinde Stuhr einen Zuschuss von 300 Euro zahlt. Der Vorteil einer solchen Ladebox gegenüber dem Laden an einer herkömmlichen Steckdose liegt in der höheren Ladegeschwindigkeit. Außerdem ist es auch sicherer, denn normale Haushaltssteckdosen sind nicht auf einen Dauerbetrieb mit maximaler Leistung ausgelegt. „Eine Wallbox schafft hier Abhilfe. Sie wird an das Starkstromnetz angeschlossen und auf die Ladeleistung der Elektroinstallation des jeweiligen Hauses abgestimmt.

Gefördert wird die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf Privatgrund
(Ladestation mit einem oder mehreren Ladepunkten) zum Laden von Elektrofahrzeugen mit einmalig 300 Euro. Pro Haushalt ist nur eine Ladeeinrichtung (Ladesäule oder Wallbox) förderfähig. Die geförderte Ladeinfrastruktur muss im Gebiet der Gemeinde Stuhr errichtet werden. Gefördert wird nur der Kauf (kein Leasing oder Mieten) einer Ladeeinrichtung.

500 Euro Zuschuss für Solarstromspeicher

Die Gemeinde Stuhr fördert den Einsatz von erneuerbaren Energien in Form eines Zuschusses von 500 Euro für die Installation eines Solarstromspeichers, der an einer Photovoltaikanlage angeschlossen ist. Die Einspeisevergütungssätze des über eine Photovoltaikanlage produzierten Stroms sind in den vergangenen Jahren stark gesunken und mittlerweile bei etwa 11 Cent je Kilowattstunde angelangt, sodass der Eigenverbrauch eine immer größere Rolle spielt. Da der Strom vor allem tagsüber produziert, oftmals aber vorwiegend in den Morgen- und Abendstunden verbraucht wird, kann die Installation eines Stromspeichers sinnvoll sein. Stromspeicher erhöhen den Autarkiegrad und tragen zu einer klimafreundlicheren Stromversorgung bei. Liegt der Eigenverbrauch bei einer Photovoltaikanlage ohne Speicher durchschnittlich bei 25 bis 30 Prozent, lässt sich dieser Anteil mit einem Speicher auf 50 bis 60 Prozent erhöhen.

Gefördert werden stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, mit einmalig 500 Euro.

Es wird das stationäre Batteriespeichersystem im Rahmen der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage oder als nachträgliche Installation zu einer bestehenden Photovoltaikanlage bezuschusst.

Der Batteriespeicher muss eine nutzbare Mindestspeicherkapazität von 2,5 kWh aufweisen und der Händler eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren geben. Für jede Photovoltaikanlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeichersysteme auf ein Batteriespeichersystem beschränkt. Das geförderte stationäre Batteriespeichersystem muss im Gebiet der Gemeinde Stuhr errichtet werden. Die ordnungsgemäße und sichere Inbetriebnahme ist durch eine geeignete Fachfirma zu bestätigen und nachzuweisen. Eigenbauanlagen und gebrauchte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

500,00 Euro Förderung von Lastenfahrrädern

Gefördert wird die Anschaffung von ein- oder zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h mit einmalig 500 Euro bzw. maximal 50 Prozent des Anschaffungspreises. Das Lastenfahrrad muss einen verlängerten Radstand aufweisen sowie für eine Lastenzuladung von mindestens 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) zugelassen sein und damit mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.

Bike It! Lastenradrennen in Bremen – (c) Jonas Ginter


Nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern, Pedelecs und S-Pedelecs sowie gebrauchte Lastenfahrräder. Je Antragsteller ist ein Fahrzeug förderfähig. Das Lastenfahrrad muss mindestens 36 Monate im Eigentum des Antragsstellers verbleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristine Helmerichs